• Schutz gegen organische und anorganische Gase und Dämpfe (organ. Verbindungen mit einem Siedepunkt über 65°C) und gleichzeitig auftretenden Partikeln von giftigen Substanzen
• Jeweils einzeln in PE-Beutel eingeschweißt und im Umkarton verpackt
Zulassung/Norm: EN 14387-AB2P3 (mit Rundgewindeanschluss nach EN 148-1)