• Schutz gegen organische Gase und Dämpfe (organische Verbindungen) mit Siedepunkt < 65°C bei gleichzeitig auftretenden Partikeln von mindergiftigen Stoffen
• Jeweils einzeln in PE-Beutel eingeschweißt und im Umkarton verpackt
Zulassung/Norm: EN 14387-AXP2 (mit Rundgewindeanschluss nach EN 148-1)